Kataster­vermes­sung

Katastervermessung

Nach dem Vermessungsgesetz der Länder (LGVerm) dürfen vermessungstechnische Leistungen nur von den zuständigen Katasterämtern oder öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren erbracht werden.
Wir sind als öffentliche Vermessungsstelle in Rheinland-Pfalz zugelassen und bieten seit über 20 Jahren alle bekannten öffentlichen Vermessungsdienstleistungen an.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihrem Vorhaben. Wir beraten Sie gerne.

Grenzanzeige/ Grenzfeststellung

Sind Sie sich nicht sicher wie der Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze ist, dann haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten:

  • Grenzanzeige: Bei einer Grenzanzeige wird mittels Farbe oder Holzpflöcken der rechtlichen Grenzverlaufs Ihres Grundstücks  formlos angezeigt.
  • Grenzfeststellung: Eine Grenzfeststellung zeigt Ihnen den rechtlichen Grenzverlauf Ihres Grundstücks an. Alle nicht vermarkten Grenzpunkte werden amtlich neu vermarkt. Hierbei werden alle Angaben aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet und zur Bestimmung Ihrer Grenze herangezogen. Diese Art der Grenzbestimmung hat rechtliche Tragweite und wird gängigerweise in einem Grenztermin offiziell verhandelt.

Wir beraten Sie gerne, welche Art der Grenzbestimmung für Sie ratsam ist.

Gebäudeeinmessung

Für Sie als Eigentümer besteht eine Gebäudeeinmessungspflicht. Sie sind verpflichtet, spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Gebäudes eine Gebäudeeinmessung zu beantragen. Eine Gebäudeeinmessung ist für die Eintragung in das Liegenschaftskataster relevant, auf das unter anderem viele öffentliche Stellen jeden Tag zugreifen. Ein aktuelles Liegenschaftskataster bietet beispielsweise eine entscheidende Planungsgrundlage für Rettungskräfte.
Sie können Ihre Gebäudeeinmessung direkt bei uns beantragen und wir setzen uns dann für einen Termin mit Ihnen in Verbindung. Wenn Sie bereits die Absteckung Ihres Gebäudes bei uns beantragt haben, werden wir Sie zum richtigen Zeitpunkt auf die Einmessungspflicht aufmerksam machen.

Teilung

Eine Teilung oder wie es fachlich korrekt heißt, eine Zerlegung, ist die Aufteilung eines Flurstücks in zwei oder mehrere neue Flurstücke. Wenn Sie eine neue Flurstücksgrenze auf Ihrem Grundstück ziehen möchten (z. B. für einen Verkauf), müssen dafür alle relevanten Angaben aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet und zur Bestimmung Ihrer neuen Grenze herangezogen werden. Eine Grundstücksteilung hat rechtliche Tragweite und wird gängigerweise in einem Grenztermin offiziell verhandelt.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihrem Vorhaben. Wir beraten Sie gerne.

Sonderung

Die Sonderung ist ein Spezialfall der Teilung und nur in manchen Gebieten und unter speziellen Voraussetzungen möglich. Die Sonderung ist die Festlegung einer neuen Flurstücksgrenze, ohne eine örtliche Vermessung. Ein geringerer Kostenfaktor durch die schnelle und unkomplizierte Bearbeitung ist der Vorteil einer Sonderung.

Wir beraten Sie gerne, ob in Ihrem Fall eine Sonderung möglich und sinnvoll ist.

Verschmelzung

In der Verschmelzung werden zwei benachbarte Flurstücke zu Einem zusammengeführt. Eine Verschmelzung ist häufig für die Genehmigung eines Bauantrags notwendig und hat eine automatische Vereinigung im Grundbuch zur Folge. Für eine Vereinigung ist keine Vermessung vor Ort notwendig, weshalb sie mit einem einfachen Antrag meistens schnell bearbeitet werden kann.
Sie können den Antrag auf eine Verschmelzung direkt bei uns stellen und wir kümmern uns dann um die fachgerechte Abwicklung.
Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zu Ihrem Vorhaben

Weitere Angebote

  • Vereinigung und Teilung in einem Auftrag
  • Gebäudeeinmessung von Amtswegen
  • Baulandumlegungen
  • Bauplatzparzellierung
  • Straßenschlussvermessungen
  • Umringsvermessung für Flurbereinigungsverfahren

Melden Sie sich für Fragen oder Sonderwünsche einfach per Mail bei uns.